Klartext

Gemeinsame Stellungnahme zur Novelle des Baugesetzbuches

Wir nehmen die Sorgen aus dem Hochsauerlandkreis und darüber hinaus in Bezug auf die angedachte gesetzliche Änderung im Rahmen der Novelle des Baugesetzbuches sehr ernst. Dieses Verfahren mit entsprechender Sachverständigenanhörung beginnt an diesem Freitag (11. Oktober) mit der 1. Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag. Die dort vorgesehene und kritisierte Neuregelung ist durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster aber ohnehin faktisch hinfällig.

Dies und die Hintergründe des Urteils verschweigt die örtliche CDU mit ihren Funktionären in ihren Presseverlautbarungen allerdings und macht es sich etwas sehr einfach, indem sie jedwede Verantwortung pauschal nach Berlin auf die Bundesregierung schiebt.

Denn nach unserem Kenntnisstand haben 15 von 16 Bundesländern bisher keine Schwierigkeiten mit der Umsetzung der Bundesgesetzgebung zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und damit günstiger Energie für Bürgerinnen und Bürger und die heimische Wirtschaft. Allein Nordrhein-Westfalen hat sich die Probleme selbst ins Haus geholt. Denn mit der zweiten Änderung des Landesentwicklungsplans hat die Landesregierung in einem Sonderweg beschlossen, 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergie im Rahmen einer weiteren Änderung der Regionalpläne planerisch bereits im Jahr 2025 zu sichern. Das sollte über die Ausweisung von Windenergiegebieten erfolgen. Erst mit Inkrafttreten der Regionalpläne wäre dabei der Zubau der Windenergieanlagen in einem geordneten räumlichen Rahmen gesichert. Für den Übergangszeitraum bis zum Inkrafttreten der Regionalpläne war mit einer sogenannten Übergangsregelung vorgesehen, den Zubau von Windenergieanlagen außerhalb der vorgesehenen Windenergiegebiete zu verhindern und damit die Aufstellung der Regionalpläne abzusichern.

Der Versuch, solch einer Übergangsregelung durch die schwarzgrüne Landesregierung im Rahmen der zweiten Änderung des Landesentwicklungsplans zu etablieren, ist krachend gescheitert. Das OVG Münster hat in einem aktuellen Urteil und bereits in einem Urteil vom 16.02.2024 entschieden (Az. 22 D 150/22.AK), dass die im neuen Entwurf des Landesentwicklungsplans forcierte Lenkung des Windenergieausbaus rechtswidrig ist. Bereits während des Gesetzgebungsverfahrens im Düsseldorfer Landtag zur vierten Änderung des Landesplanungsgesetzes sind von zahlreichen Sachverständigen erhebliche rechtliche Bedenken gegenüber den Regelungen des neuen §36 Abs.3 LPlG geäußert worden. Auch in aktuellen Statements vom früheren Regierungspräsidenten Hans-Jochen Vogel (CDU). Sowohl auf den Konflikt mit bundesgesetzlichen Vorgaben wurde hingewiesen als auch vor einer möglichen Klagewelle von Vorhabenträgern von Windenergieprojekten wurde frühzeitig hingewiesen. Die Landesregierung wollte aber mit dem Kopf durch die Wand.

Es rächt sich aktuell aus unserer Sicht, dass vor der letzten Landtagswahl die Verabschiedung des Regionalplans Wind aus politischen Gründen von Seiten der CDU gestoppt wurde. Zudem fällt einigen in der CDU vor Ort jetzt auf die Füße, dass man jahrelang Windkraft im Hochsauerlandkreis aktiv verhindert hat, anstatt sich frühzeitig am gesteuerten Ausbau der Erneuerbaren Energien im Hochsauerlandkreis zu beteiligen. Denn der Klimawandel mit all seinen dramatischen Folgen macht auch vor unserer Heimatregion nicht halt.

Aktuell ist auf Bundesebene mit der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) eine Änderung in § 249 Abs. 2 BauGB vorgesehen, die die Möglichkeit von Genehmigungsaussetzungen für diejenigen Vorhaben untersagt, die sich vor der Feststellung des Erreichens der Flächenbeitragswerte bereits im Genehmigungs- oder Vorbescheidsverfahren befinden und deren Privilegierung im Außenbereich nach § 35 Absatz 1 Nummer 5 BauGB mit Eintreten der Rechtsfolge nach Absatz 2 Satz 1 und 2 BauGB nachträglich entfällt. Maßgeblich für die Beurteilung, ob die Anlage nach § 35 Absatz 1 BauGB oder nach § 35 Absatz 2 BauGB zu beurteilen ist, soll nach der Neuregelung der Zeitpunkt sein, zu dem der Antrag bei der zuständigen Behörde eingegangen ist. Ob es einer solchen gesetzlichen Bedarf, werden wir jetzt ergebnisoffen prüfen. Hierzu stehen wir bereits mit den heimischen Kommunen, sowie Bürgerinnen und Bürgern im Austausch.

Wichtig ist uns zu betonen, dass wir für einen gesteuerten Ausbau der Eneuerbaren Energien stehen. Ärgern tut uns aber massiv, wenn die CDU vor Ort, insbesondere Personen in Verantwortung, Halbwahrheiten veröffentlichen und es bewusst unterlassen ihre Verantwortung für die derzeitige Situation zu übernehmen.

Autoren:
Carl-Julius Cronenberg, Mitglied des Deutschen Bundestages
Dirk Wiese, Mitglied des Deutschen Bundestages

Ausgerechnet hier…
Verschandelung der schönsten Stellen unserer Sauerländer Heimat

Die Kommunalpolitik hat bei dem Ausbau der Windkraft nichts mehr zu melden. Entschieden wird über die Errichtung von Windenergieanlagen nicht im Stadtrat, sondern vom Regionalrat in Arnsberg. In Olsberg mit dem nationalen Bodendenkmal, den vier Bruchhauser Steinen, hat diese Verschiebung der Zuständigkeiten durch die schwarz-grüne Landesregierung fatale Folgen. Nun sollen selbst direkt gegenüber den Bruchhauser Steinen vier doppelt so hohe Windenergiemaschinen errichtet werden.

Darf man ein solches „Nationales Naturdenkmal“ durch den Bau doppelt so hoher Windenergieanlagen in seinem Gesamtbild so massiv beschädigen? Gegenfrage: Warum müssen diese Anlagen ausgerechnet an dieser exponierten Stelle errichtet werden? Der Hochsauerlandkreis ist bekanntlich ein großer Flächenkreis mit vielen Potenzialflächen – ganz ohne besondere Kultur- oder Bodendenkmale! Warum also ausgerechnet hier?  

Zweifelsohne ist der Ausbau regenerativer Energien grundsätzlich begrüßenswert, aber nicht mit der berühmten Dampfwalze. Sollen demnächst auch Windenergieanlagen gegenüber Schloss Neuschwanstein oder um die Externsteine herum errichtet werden dürfen? Bei der Güterabwägung zwischen den Renditeinteressen von Investoren und dem Allgemeininteresse ‚Schutz eines Nationalen Kultur- oder Naturdenkmals‘ müsste das Allgemeininteresse selbstredend Vorrang haben.

In Deutschland herrscht seit jeher Respektlosigkeit gegenüber seinen Kultur- und Naturdenkmalen. Man denke nur an den Hauptbahnhof in Köln, den die Preußen direkt neben den Kölner Dom gebaut haben, an den Abriss des Berliner Schlosses in Ostberlin, und im Westen, nicht besser, der rücksichtslose Bau von Autobahnen in den Vorgärten von Schlössern. Ist das nur Respektlosigkeit? Ideologische Verblendung mit missionarischem Eifer? – Zumindest wenig Sinn für Maß und Mitte.

Bei der Frage nach der Verantwortung für diese Ungeheuerlichkeiten muss daran erinnert werden, dass sie von politisch Verantwortlichen abgesegnet wurden und werden: Die politischen Mehrheiten und damit die Verantwortung für diese Entscheidungen liegen hier klar bei der CDU: in Olsberg, beim Kreistag, beim Regierungspräsidenten, beim Regionalrat und schließlich der schwarz-grünen Landesregierung.  Nur zur Klarstellung. Denn hinterher will das wieder keiner gewesen sein.

Autor: Ferdinand Wiegelmann